NMK:_04 Energiesteuer und ETS

Wussten Sie schon, dass die Autofahrer in Deutschland schon lange eine CO2-Steuer bezahlen? Nicht nur das! Auch Fluggäste zahlen einen CO2-Preis, aber das ist keine Steuer. Das hängt mit dem Emissionshandel zusammen. Wie der funktioniert? Wird hier verraten.

 

Die im Video genannten Zahlen schließen die Umsatzsteuer, die auf die Energiesteuer zuzahlen ist (Steuer auf eine Steuer!) ein. Die Umsatzbesteuerung der Energiesteuer hat die gleiche Wirkung wie eine entsprechende Erhöhung der Energiesteuer, insofern ist dies das zu verwendende Maß für die Berechnung der impliziten CO2-Steuer.

Zur Funktionsweise des ETS und zur Festlegung des CAP ist die RICHTLINIE (EU) 2018/410 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. März 2018 maßgeblich.

Link zur EU Emissionshandelsrichtlinie